Kosten
Grundsätzlich handelt es sich bei der Osteopathie um eine Privatleistung.
Eine Behandlung (ca. 60 Minuten) kostet ca. 85,00 €
Wird ein Termin nicht rechtzeitig (mind. 24 Stunden) vorher abgesagt, kann eine Ausfallgebühr von 45,00 € berechnet werden
Kostenübernahme
Seit 2012 haben auch eine Reihe gesetzlicher Krankenkassen den Wert der Osteopathie für ihre Mitglieder erkannt und fast alle bezuschussen (in unterschiedlicher Höhe) die osteopathische Behandlungen. Voraussetzung dafür ist in der Regel:
- der/die Therapeut/in muss eine Zulassung als Heilpraktiker haben (habe ich)
- der/Therapeut/in verfügt über einen Nachweis der erforderlichen Ausbildungsstunden oder ist Mitglied in einem Verband (habe ich)
- eine ärztliche Verordnung für Osteopathie, manuelle Therapie ist nicht ausreichend, ein solches Privatrezept kann von jedem Arzt ausgestellt werden. Das Rezept sollte aus dem aktuellen Kalenderjahr sein, muss aber nicht wie bei der Physiotherapie in einem bestimmten Zeitraum abgearbeitet werden.
Dieses Verzeichnis listet gesetzliche Krankenkassen (GKVs) auf, die osteopathische Leistungen anteilig oder komplett erstatten bzw. im Rahmen von Pilotprojekten Kosten für osteopathische Leistungen übernehmen.
Privatversicherte brauchen in der Regel kein Rezept, die Höhe der Erstattung richtet sich nach dem persönlichen Versicherungsvertrag.
Unter Downloads finden Sie alle Dokumente von mir, die Sie ggf. benötigen, um eine Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen: